Allgemeine Geschäftsbedingungen red & fun sportspark GmbH (Stand: 27.11. 2023) für Mitglieder des Sportparks redxgreen in Hilgert


1. VERTRAGSSCHLUSS


1.1. Geltung der AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche redxgreen-Verträge (Vertragspartner red & fun sportspark GmbH ). Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der red & fun sportspark GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Nutzung des Fitnessstudios redxgreen in Hilgert nach Maßgabe der Vereinbarung der Mitgliedschaft berechtigt sind.


1.2. Vertragsschluss im Studio

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio in Hilgert durch Unterschrift des Mitglieds zustande.


1.3. Online-Vertragsschluss

Beim Online-Vertragsschluss über unsere Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch die red & fun sportspark GmbH. Nach Abspeicherung der Vertragsdaten erfolgt die Versendung der Dokumente per E-Mail an das Neumitglied. Die Möglichkeit der Information des gesetzlichen Widerrufrechtes wird gesondert bei Vertragsabschluss deklariert.


1.4. Transponder

Jedes redxgreen-Mitglied erhält bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss einen Transponder, der den Zutritt zu dem Studio in Hilgert und zu allen gebuchten Angeboten ermöglicht. Der Transponder ist käuflich erworben, personalisiert und nicht übertragbar auf andere Personen. Die Transponderübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Studios und aller gebuchten Angebote..


1.5. Regelungen für Jugendliche

Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Erlaubnis und Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.


1.6. Studio-App

Das redxgreen in Hilgert nutzt für den registrierten Mitgliederstamm die mysports-App, die für Training, Reservierungen und allg. Informationen zur Verfügung steht. Nachdem das Mitglied in der mysports- App registriert ist, kann es die Möglichkeiten und Tools selbstständig nutzen. Die Studio-App steht allen Mitgliedern zur Verfügung, die ein Zusatzmodul gebucht haben. Die Funktion der App basiert auf korrekter Angabe des Geburtsdatums und der Angabe einer funktionierenden Email-Adresse.


2. Nutzung


2.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung Zutritt in die Räumlichkeiten in Hilgert und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Der Vertragspartner red & fun sportspark GmbH ist berechtigt, eine notwendige Zeit in der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die Red & fun sportspark GmbH wird die Zeit und Dauer der Sperrung der Räumlichkeiten in Hilgert sowie auf der jeweiligen Studio- Website mindestens 3 Tage vor der Sperrung bekannt geben. Alternativ kann der Vertragspartner andere Bereiche in den Räumlichkeiten in Hilgert zur Nutzung ermöglichen.


2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Solche Angebote sind strikt mit dem Studioleitung zu vereinbaren.


2.3 Zutritt nur mit Transponder

Durch den personalisierten Transponder erhält das Mitglied Zutritt in das redxgreen in Hilgert. Ohne Mitnahme des Transponders ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.


2.4. Hausordnung

Die  red & fun sportspark GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio redxgreen aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.


2.5. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal der red & fun sportspark GmbH ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Es gilt das Hausrecht.


2.6. Zusatzleistungen

Im vereinbarten Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies vertraglich oder oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.


3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS


3.1. Umgang mit dem Transponder

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Transponders zu sorgen. Einen Verlust des Transponders hat das Mitglied unverzüglich im Studio in Hilgert, per Telefon oder per Email zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Transponders gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.


3.2. Gebühr bei Ausstellung des Transponders / Ersatz-Transponders

Für die Ausstellung des Transponders bei Vertragsabschluss wird die vereinbarte Transponder - Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung eines Ersatz-Transponders bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung, wird die vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, ist eine Neuausstellung des Transponders fallen keine Gebühren an. 


3.3. Verpflichtende Weitergabe bei Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, der red & fun sportspark GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der red & fun sportspark GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, allgem. Informationen ) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., an die red & fun sportspark GmbH unverzüglich mitzuteilen.


3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Transponders / Identitätskontrolle

Die redxgreen-Mitgliedschaft bei der red fun sportspark GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden. Die Verwendung an Dritte Personen ist untersagt und mit rechtlichen Konsequenzen verbunden.

Um sicherzustellen, dass der Transponder nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, werden regelmäßig Kontrollen am Drehkreuz durchgeführt. Das Personal ist angewiesen den Transpondernutzer mit der Checkin-Software abzugleichen.


3.5. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im redxgreen anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.


4. BEITRÄGE


4.1. Fälligkeit der Beiträge


4.1.1. Sind im Vertrag Wochen oder Monats-Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am für den jeweiligen Monat oder im Voraus beim Wochentarif ( jeweils 14tägig ) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten Wochen / Monatsbeitrag nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für den Transponder am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat / Wochentarif der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats bzw. Wochentarifs fällig gestellt werden.


4.1.2. Ist auf dem Vertrag oder in sonstiger Weise zwischen Parteien eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, vierteljährlich fällig.


4.2. Anpassung und Preisvereinbarung


4.2.1. Die red & fun sportspark GmbH macht von ihrem Recht auf einer nachvollziehbaren Preisanpassung Gebrauch und einer möglichen Dynamik, basierend auf politischen Entscheidungen ( Mehrwertsteuer, Energiekosten und Gebühren).


4.2.2. Macht die red & fun sportspark GmbH von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder in der App mitteilen.


4.2.3. Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Anpassung berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt. Das Preisanpassungsrecht nach Nr. 4.2.1. / 4.2.2 dieser AGB bleibt von der Vereinbarung ebenfalls unberührt.


4.3. Preisanpassungsrecht


4.3.1 Sind im Vertrag wöchentliche oder monatliche Beiträge vereinbart, ist die red & fun sportspark GmbH berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die red & fun sportspark GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung und dem angegebenen Zeitpunkt wirksam.


4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren


Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die Transponderaktivierungsgebühr) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der hierfür ein schriftliches / digitales Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.


4.5 Zahlungsverzug


4.5.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die red & fun sportspark GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.


4.5.2. Sind im Vertrag Wochen oder Monatsbeiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die red & fun sportspark GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die red § fun sportspark GmbH berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.


5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG


5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung


5.1.1. Verträge mit Mindestvertragslaufzeit

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertrag angegebene Vertragslaufzeit von 12 Monaten Soweit auf dem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertrag angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Erstlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.


5.1.2. Zusatz - Module mit 3 monatiger Vertragslaufzeit 

Sofern auf eine Vertragszeit von 12 Monaten vereinbart wird, kann das Mitglied ein kostenpflichtiges Zusatzmodul mit einer 3 monatigen Mindestvertragslaufzeit buchen. Dabei sind die Kündigungsfristen von 1 Monat innerhalb der Laufzeit einzuhalten. Nach 3 Monaten Vertragslaufzeit des Zusatzmoduls, gilt das monatliche Kündigungsrecht.


5.1.2. Reha-Flex - Tarif

Das Vertragskontingent ist beschränkt nur von Patienten des Kooperationspartners Physiowerk. Die 3-Monatsmitgliedschaft endet automatisch und muss nicht schriftlich gekündigt werden. Ein Transponder kann zusätzlich und kostenpflichtig erworben werden. Dies ist auf dem Vertrag gesondert zu vereinbaren .Das Fortführen des Trainings ist nur mit einer 12-monatigen redxgreen-Mitgliedschaft möglich.


5.2. Stilllegung des Vertrages


5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist abhängig der Begründung und Notwendigkeit. Das Mitglied hat in diesem Fall die Nachweispflicht. Vertrags-Stilllegungen nur in Verbindung dem red-Tarif bzw. mit einem Zusatzmodul.


5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung und die Kommunikation muss mind. 7 Tage vor dem beabsichtigten Zeitpunkt stattfinden. Die Stilllegung kann nicht im nachhinein vereinbart werden.


5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Beiträge befreit und kann Leistungen im nicht in Anspruch nehmen ( keine Sauna oder Sonnenbank ). Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich während der Mindestvertragslaufzeit der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.


Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.


Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.


5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die red & fun sportspark GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.


5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung


Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.


5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied


5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform zu erklären bzw. anzuzeigen. Kündigungen können alternativ auch über die auf der Webseite bereitgestellte Kündigungsschaltfläche erklärt werden.


6. HAFTUNG DER red & fun sportspark GmbH


Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die red & fun sportspark GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der red & fun sportspark GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der red & fun sportspark GmbH.


7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz


Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
Die red & fun sportspark GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.


7.2. Änderungen dieser AGB


Die red & fun sportspark GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die red & fun sportspark GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.


7.3. Aufrechnungsverbot


Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen die red & fun sportspark GmbH aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die red & fun sportspark GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

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